Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anton Umzüge
Einzelunternehmen
Inhaber: Issa Sharaf
Teichstraße 30
13407 Berlin
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Anton Umzüge und seinen Auftraggebern über Umzüge, Transporte von Umzugsgut, Verpackungs- und Montageleistungen, Einlagerungen sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Dienstleistungen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung zwischen Anton Umzüge und dem Auftraggeber.
Angaben des Auftraggebers zu Umzugsvolumen, Anzahl und Art der Möbelstücke, Etagen, Aufzügen, Laufwegen, Zufahrtsmöglichkeiten, Halteverbotszonen und sonstigen für den Umzug relevanten Umständen müssen vollständig und zutreffend sein.
Ändern sich diese Angaben nach Vertragsschluss oder stellt sich bei Durchführung des Umzugs heraus, dass der tatsächliche Leistungsumfang erheblich von den gemachten Angaben abweicht, können zusätzliche Leistungen nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert Anton Umzüge rechtzeitig über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags wesentlich sind.
- Art und Menge des Umzugsguts
- besonders schwere oder sperrige Gegenstände
- empfindliche oder wertvolle Gegenstände
- Etage und Zugangssituation
- vorhandene oder nicht vorhandene Aufzüge
- besondere Zufahrts- oder Parksituationen
- erforderliche Halteverbotszonen
- vereinbarte Termine
- gefährliche Stoffe oder Gegenstände
Gefährliches Umzugsgut muss Anton Umzüge vor Vertragsdurchführung ausdrücklich angezeigt werden.
4. Preise und zusätzliche Leistungen
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.
Zusatzleistungen, die bei Vertragsschluss nicht vereinbart waren und aufgrund nachträglicher Wünsche des Auftraggebers oder aufgrund unzutreffender beziehungsweise unvollständiger Angaben erforderlich werden, können zusätzlich berechnet werden.
- zusätzliche Möbelmontagen
- längere Tragewege
- zusätzliche Etagen
- fehlende Aufzugsmöglichkeiten
- zusätzliche Fahrten
- Wartezeiten, die Anton Umzüge nicht zu vertreten hat
- zusätzliche Verpackungsarbeiten
- zusätzliche Mitarbeiter oder Fahrzeuge
Vorhersehbare Mehrkosten sollen mit dem Auftraggeber möglichst vor Durchführung der zusätzlichen Leistung abgestimmt werden.
5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung entsprechend der im Angebot oder in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen fällig.
Bei Umzügen und Transportleistungen kann vereinbart werden, dass der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag spätestens vor Abschluss beziehungsweise vor Entladung des Umzugsguts zu zahlen ist.
Gesetzliche Rechte von Anton Umzüge bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
6. Stornierung und Kündigung
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
Anton Umzüge kann im Falle einer Kündigung die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche geltend machen.
Soweit im Einzelfall eine Stornierungspauschale vereinbart wird, bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Anton Umzüge kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Verpackung und vom Kunden vorbereitete Gegenstände
Soweit der Auftraggeber Umzugsgut selbst verpackt, ist er für eine für den jeweiligen Gegenstand geeignete Verpackung verantwortlich.
Anton Umzüge haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Besonderheiten oder erkennbare Schäden an selbst verpackten Gegenständen sollten möglichst vor Beginn des Transports dokumentiert und Anton Umzüge mitgeteilt werden.
8. Möbelmontage und Installationsarbeiten
Möbel können demontiert und montiert werden, sofern dies vereinbart wurde.
Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstige fachpflichtige Installationsarbeiten werden nur durchgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die ausführende Person hierzu fachlich und rechtlich berechtigt ist.
9. Einlagerung
Soweit eine Einlagerung vereinbart wird, ergeben sich Dauer, Vergütung, Kündigungsfrist und sonstige Bedingungen aus dem jeweiligen Lagervertrag beziehungsweise Angebot.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
10. Haftung
Für die Beförderung von Umzugsgut gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.
Bei Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut ist die Haftung des Frachtführers grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, begrenzt.
Der Auftraggeber kann mit Anton Umzüge eine weitergehende Haftung vereinbaren.
Auf Wunsch kann zudem geprüft werden, ob für das Umzugsgut eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden kann.
11. Besondere Haftungshinweise
Die gesetzlichen besonderen Haftungsausschlussgründe für Umzugsgut bleiben unberührt.
- Edelmetalle, Schmuck, Geld, Wertpapiere oder Urkunden
- vom Auftraggeber unzureichend verpackte Gegenstände
- Gegenstände, die vom Auftraggeber selbst verladen oder entladen werden
- Pflanzen oder lebende Tiere
- Gegenstände mit besonders empfindlicher oder mangelhafter Beschaffenheit
- Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht mit den tatsächlichen räumlichen Verhältnissen nicht vereinbar ist
12. Weitergehende Haftung und Versicherung
Anton Umzüge weist den Auftraggeber darauf hin, dass eine weitergehende Haftung individuell vereinbart werden kann.
Darüber hinaus kann für besonders wertvolles Umzugsgut der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung sinnvoll sein.
13. Schadensanzeige
Schäden am Umzugsgut sollten Anton Umzüge nach Entdeckung unverzüglich in Textform, beispielsweise per E-Mail, angezeigt werden.
Für Fristen, Form und Rechtsfolgen einer Schadensanzeige gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen über die Beförderung von Umzugsgut.
14. Pfand- und Zurückbehaltungsrechte
Gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte von Anton Umzüge bleiben unberührt.
15. Einsatz von Subunternehmern
Anton Umzüge ist berechtigt, geeignete Subunternehmer beziehungsweise ausführende Frachtführer zur Durchführung einzelner Leistungen einzusetzen, soweit dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Anton Umzüge ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht zwingender Schutz entzogen wird, der ihnen nach den Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts zusteht.
19. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen hiervon grundsätzlich unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.